Kennzeichnung für genveränderte Produkte

Kennzeichnung für genveränderte Produkte

Kennzeichnung für genveränderte Produkte

Genverändertes Saatgut und entsprechende Produkte müssen einen strengen Zulassungsprozess durchlaufen und gekennzeichnet werden. Der Europäische Gerichtshof hatte 2018 entschieden, dass auch neue Gentechnikverfahren wie CRISPR/Cas nach geltendem Recht zu beurteilen sind. Die EU-Kommission will das bisherige Gentechnikrecht ändern. Pflanzen, die mit neuen Gentechnikverfahren wie CRISPR/Cas verändert wurden, sollen keine Risikoprüfung mehr durchlaufen und nicht mehr gekennzeichnet werden. Dies muss verhindert werden! Mehr Informationen gibt es auch auf: www.testbiotech.org

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