Genverändertes Saatgut und entsprechende Produkte müssen einen strengen Zulassungsprozess durchlaufen und gekennzeichnet werden. Der Europäische Gerichtshof hatte 2018 entschieden, dass auch neue Gentechnikverfahren wie CRISPR/Cas nach geltendem Recht zu beurteilen sind. Die EU-Kommission will das bisherige Gentechnikrecht ändern. Pflanzen, die mit neuen Gentechnikverfahren wie CRISPR/Cas verändert wurden, sollen keine Risikoprüfung mehr durchlaufen und nicht mehr gekennzeichnet werden. Dies muss verhindert werden! Mehr Informationen gibt es auch auf: www.testbiotech.org
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