EU-Kommission plant Neuordnung des Rechts für neue Gentechnikverfahren (NG)

Auch Neue Gentechnik (NG) ist Gentechnik.

Bei der NG werden zwar keine artfremden Gene mehr in die Zelle eingebracht, aber mittels sog. Genscheren werden Gene ausgeschaltet und das Einbringen nötiger Enzyme erfolgt nach der „alten“ Methode. Es können Fehler passieren und unerwünschte Nebenwirkungen auftreten. Genveränderte Pflanzen können sich auskreuzen, verbreiten, die Artenvielfalt bedrohen sowie die Abhängigkeit der bäuerlichen Landwirtschaft von großen Agrarunternehmen als Patentinhaber weiter erhöhen.

Der Plan der EU-Kommission ist, bei NG-Produkten nur noch das Erreichen der gewünschten Eigenschaften zu kontrollieren. Auf strenge Risikoprüfung und Kennzeichnung würde verzichtet werden. Die mit NG hergestellten Produkte würden nicht mehr unter das Gentechnikrecht fallen und Verbraucher und Landwirte hätten nicht mehr das Wahlrecht, sich bewusst für Lebensmittel, Saatgut oder Futtermittel ohne Gentechnik zu entscheiden. Das Siegel „Lebensmittel ohne Gentechnik“ wäre dann wertlos.

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